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LEASING

Bikeleasing: Ganz leicht zum neuen Fahrrad

Unterstütze mit Bikeleasing und BikeExchange den regionalen Handel – und schütze dabei die Umwelt und die Zukunft.

Bis zu 40% sparen beim E-Bike leasen

Wohl kaum ein Firmenwagen ist so umweltfreundlich wie das Fahrrad! Doch mit einem Jobrad von Bikeleasing, schonst du nicht nur die Umwelt, sondern profitierst noch von vielen weiteren Vorteilen! Du wirst fitter, bist morgens sogar ohne die sonst notwendige Tasse Kaffee wach und erst richtig interessant wird es aus finanzieller Sicht!

Gerade in den aktuell schwierigen Zeiten gibt es Einfacheres, als auf einmal 3.000 oder 4.000 Euro für ein E-MTB oder Rennrad aufzutreiben. Beim E-Bike oder Rennrad leasen, sparst du dir den großen Rechnungsbetrag am Anfang und zahlst monatlich einen wirklich überschaubaren Betrag ab, der neben Steuervorteilen auch vom Arbeitsgeber bezuschusst werden kann. Da es keine Markenbindung gibt, kannst du dir dein Traumrad flexibel bei uns im Online-Shop aussuchen! Und das Beste: Das Rad darf auch in der Freizeit benutzt werden!

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Leasingrechner

Nutze den Leasingrechner und berechne deine monatliche Rate ganz unverbindlich!

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Deine Vorteile mit Bikeleasing

Unterstütze den regionalen Handel

Bikeleasing weiß um den Wert des lokalen Fachhandels. Darum setzen sie auf faire Partnerschaft ohne Händler-Provision und unterstützen Fahrradfachhändler vor Ort.

Umfassender Service von Anfang bis Ende der Leasingzeit

Umfassender Service für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Fachhändler. Top-Service heißt komplett digitale Prozesse und schneller persönlicher Kontakt.

Sei dir sicher, dass du abgesichert bist

Bikeleasing setzt auf umfassende Versicherungsleistungen und schnelle, zuverlässige Abwicklung von Schadens- und Störfällen sowie Arbeitgeber-Ausfallversicherung.

Hochwertiges Fahrrad zum Top-Preis

Leasing ist deutlich günstiger als der direkte Kauf – spare bis zu 40%. Neben Steuervorteilen kann das Dienstrad durch den Arbeitgeber bezuschusst werden.

Persönliches Wunschrad

Bei Bikeleasing-Service gibt es keine Marken-, Modell- oder Händlerbindung. Einfach Lieblings-Bike auf BikeExchange aussuchen und schon bald losfahren.

Große Dienstfahrrad-Preisspanne

Das Leasing ist für Fahrräder, E-Bikes und S-Pedelecs mit einer unverbindlichen Preisempfehlung zwischen 649,- € bis 15.000,- € möglich.

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Private Nutzung frei möglich

Auch in der Freizeit können Sie Ihr Dienstrad uneingeschränkt nutzen.

Zuverlässiger Versicherungsschutz

Ihr Rad ist bestens abgesichert gegen (Teile-) Diebstahl, Material- und Produktionsfehler, Unfallschäden, unsachgemäße Handhabung und Vandalismus; optional: Verschleißversicherung.

Alles in einer praktischen App

Sparen Sie Zeit und verwalten Sie Leasing-Verträge, Service-Termine sowie Schadensmeldungen komfortabel über die kostenlose Bikeleasing-Service App.

So einfach geht Bikeleasing in 8 Schritten

Wichtige Allgemeine Fragen und Antworten zum Fahrraderwerb mit BIKELEASING auf BikeExchange

Wofür gibt es das Bikeleasing mit Bikeleasing.de?

Für alle, die beim Kauf eines Fahrrads Geld sparen wollen und deren Arbeitgeber ein Bikeleasing zulässt. So kannst du umweltbewusst die Fahrt mit dem Auto auf die Arbeit ersetzen, ohne große Mehrkosten zu haben. Erkundige dich also bei deinem Arbeitgeber, ob er einen Leasingvertrag mit BIKELEASING unterstützt.

Ich möchte Bikeleasing.de meinem Arbeitgeber vorschlagen - wie gehe ich vor?

Ganz einfach: Schau dir unsere Themenseite für die Beantragung von Dienstrad-Leasing an - hier erklären wir dir, mit welchen Vorteilen du bei deinem Arbeitgeber punkten kannst.

Ich komme aus Österreich, kann ich ein Bike mit Bikeleasing.de über BikeExchange leasen?

Nein, leider nicht. Bikeleasing.de kannst du nur in Deutschland über BikeExchange nutzen. Bikeleasing.AT wird aber bald verfügbar sein, kontaktiere uns einfach für weitere Informationen.

Unter welchen Fahrrädern kann ich auswählen?

Du kannst uneingeschränkt unter den neuen Fahrrädern dein zukünftiges Fahrrad auswählen. Gebrauchte Bikes (also Räder mit Vorbesitzer) sind leider nicht für das Leasing nutzbar. Testbikes oder Ausstellungsstücke sind jedoch ebenfalls wählbar.

Ist eine familiäre Nutzung des Dienstrades erlaubt?

Grundsätzlich ja, da du als Arbeitnehmer mit deinem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag schließen. In diesem vereinbaren beide Parteien u. a., ob Familienmitglieder (die im gleichen Haushalt leben) das Dienstrad ebenfalls nutzen dürfen. Die Versicherungspakete Premium“ und „Premium plus“ decken eine vereinbarte familiäre Nutzung mit ab.

Kann Zubehör mitgeleast werden?

In das Leasing können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die mit dem Dienstrad fest verbunden sind, beispielsweise Schutzblech, Gepäckträger oder Ständer. Auch Anhänger und Kindersitze können als Zubehör gewählt werden. Nicht eingerechnet werden können z. B. Bekleidung, Helme, etc. Falls du dich bei einem Zubehörteil nicht sicher sind, ob dieses in das Leasing aufgenommen werden kann, erkundigst du dich gern bei unserem Kundenteam. Ein Schloss mit einem Mindestkaufpreis von 48,- € brutto muss zwingend mitgeleast werden.

Kommen auch ermäßigte Räder für das Bikeleasing in Frage?

Im Prinzip ja. Durch ein reduziertes Rad verringern sich auch die Leasing- und Versicherungsraten, da diese anhand des Kaufpreises berechnet werden. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das Dienstfahrrad – immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) und kann sich daher bei stark reduzierten Rädern auf die Gesamtersparnis durch das Leasing-Modell ausschlagen.

Sind mehrere Diensträder pro Mitarbeiter möglich?

Grundsätzlich sind auch mehrere Diensträder pro Mitarbeiter möglich. Dies richtet sich jedoch nach den zuvor getroffenen Beschränkungen Ihres Arbeitgebers mit dem Bikeleasing-Service.

Warum ist ein Bikeleasing-Rad günstiger als der Direktkauf?

Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen, die sich aus der Dienstwagen-Regelung ergeben. Beim Bikeleasing ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt das Rad dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für ein Dienstrad, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst und auch für den Arbeitgeber. Dabei wird der sogenannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) wieder dem zu versteuernden Gehalt hinzugefügt. Durch das geringere zu versteuernde Einkommen sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch entsprechende Leistungen um einen geringen Anteil (z. B. in der Altersrente).

Was bedeutet die sogenannte Dienstwagen-Regelung?

Die Dienstwagen-Regelung beschreibt die Anwendung des § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG. Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die 1%-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienstfahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs angewendet werden. 1% des Bruttolistenpreises des Dienstrades wird dem steuerpflichtigen Lohn aufgeschlagen. Der Arbeitnehmer muss somit lediglich den geldwerten Vorteil versteuern. Die private Nutzung ist dadurch ausdrücklich erlaubt. Der Anfahrtsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss bei Fahrrädern und Pedelecs nicht versteuert werden. Hinweis auf Grund der gesetzlichen Anpassung zum 01.01.2019: Gemäß der Neufassung des §37 EstG ist es ab 2019 so, dass geldwerte Vorteile für Mitarbeiter nicht mehr zu versteuern ist, wenn keine Entgeltumwandlung stattfindet (komplette durch den Arbeitgeber). Dies gilt jedoch nur für Fahrräder oder Pedelecs (KEINE S-Pedelecs!), die nach dem 31.12.2018 – also ab dem 01.01.2019 – übernommen wurden. Zudem wird rückwirkend zum 01.01.2020 die Besteuerung des geldwerten Vorteils geviertelt von bisher 1 % auf 0,25 % bemessen am UVP. Die Änderung gilt nur für Neuzulassungen von Fahrrädern, Pedelecs und S-Pedelecs ab dem 01.01.2020 (Radübernahme). Alle Altverträge vor dem 01.01.2019 werden weiterhin mit 1 % versteuert.

Was passiert mit den Rädern am Ende der Leasinglaufzeit?

Wir beabsichtigen den Mitarbeitern 3 Monate vor Laufzeitende ein Angebot zur Übernahme zu unterbreiten. Dieses dürfen wir aus steuerlichen Vorgaben nicht verbindlich zusagen.

Welche Fahrräder eignen sich für das Dienstradmodell?

Grundsätzlich sind alle Fahrradarten für das Dienstradmodell geeignet. Allerdings gibt es bei S-Pedelecs gesetzliche Vorschriften und Einschränkungen, weshalb viele Arbeitgeber diese als Dienstrad ausschließen.

Wie lange läuft ein Leasingvertrag?

Du kannst dein Dienstrad über 36 oder 48 Monate, je nach Vereinbarung im Rahmenleasingvertrag, leasen.

Wo kann man seinen Vertrag einsehen und verwalten?

Hierfür gibt es die Bikeleasing-App. Die App steht jedem kostenfrei für Android und iOS Geräte zur Verfügung. In der BLS-App erfährst du alles zum Thema Bikeleasing-Service. Du findest direkt den nächsten Bikeleasing-Service Händler oder können Schäden melden.

Wichtige Fragen und Antworten zu den Versicherungen bei BIKELEASING

Was beinhaltet das „Inspektion plus“ Servicepaket?

Überprüfung von Rahmen, Schaltung, Kette, Riemen, Lenker, Bremsen, Sattel, Federung, Zubehör, Lichtanlage, Tretlager, Räder, Laufräder, Akku, Motor, Serviceupdates bei E-Bikes. Bei 36 Monatsverträgen sind 2 Inspektionen, bei 48 Monatsverträgen sind 3 Inspektionen über die Versicherung abzurechnen. Die Leistungszeiträume kannst du dem Versicherungshandbuch entnehmen.

Was beinhaltet die „Premium plus“ Versicherung?

  • Akku

  • Bremsbeläge

  • Bremsscheiben

  • Bremsflüssigkeit

  • Griffe/Lenkerband

  • Ketten/Zahnriemen

  • Zahnkranz/Kassette

  • Ritzel

  • Reifen/Mantel

  • Pedale

  • Schalt- und Bremszüge inkl. Außenhülle

  • Getriebenaben-Service inkl. Schmiermittel

  • Lagerungen von Gabeln, Dämpfern, Dropperpost, Lenkkopf und Pedalen inkl. Service

Detaillierte Informationen entnimmst du bitte dem Versicherungshandbuch.

Was beinhaltet die „Premium“ Versicherung?

  • Diebstahl

  • Teilediebstahl

  • Elektroschäden

  • Materialfehler

  • Produktionsfehler

  • Konstruktionsfehler

  • Akku-Defekt

  • Totalschäden

  • Unfallschäden

  • Sturzschäden

  • Unsachgemäße Handhabung

  • Vandalismus

  • Mobilitätsgarantie inkl. Leihrad

Detaillierte Informationen entnimmst du bitte dem Versicherungshandbuch.

Welchen Versicherungsschutz bietet der Bikeleasing-Service für den Rad-Nutzer?

Der Bikeleasing-Service bietet für den Rad-Nutzer drei Radversicherungen an. Einmal den Vollkasko-Schutz „Premium“, dann die Verschleißversicherung „Premium plus“ und die " Inspektionsversicherung Inspektion plus“. Das Versicherungspaket „Premium“ ist bei jedem Leasingvertrag Pflicht, die Versicherungspakete „Premium plus“ und Inspektion plus“ können optional vom Nutzer hinzugebucht werden (evtl. Regelungen vom jeweiligen Arbeitgeber sind hier zu beachten).

Wie sichert man das Dienstrad gegen Diebstahl richtig ab und was muss man tun?

Das Dienstrad ist zum Schutz gegen Diebstahl, mit einem qualitativ hochwertigen Markenschloss mit seinem Rahmen so an einem fest verankerten Gegenstand (z. B. Laternenmast, Verkehrsschild, Fahrradständer) festzuschließen, dass eine einfache Entwendung nicht möglich ist. Vorstehende Regelung gilt nicht, solange das Dienstrad sich unter Aufsicht befindet oder in einem allseitig um- und verschlossenen Raum (nicht gemeint sind öffentlich zugängliche Räume oder Gemeinschaftseinstände) abgestellt wird. Der Diebstahl ist innerhalb von 5 Werktagen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Detaillierte Informationen findest du im Versicherungshandbuch.

Wichtige Fragen und Antworten zu den benötigten Unterlagen bei BIKELEASING

Was ist der Dienstleistungsvertrag?

Der Dienstleistungsvertrag (DLV) wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Bikeleasing-Service abgeschlossen. Durch den Dienstleistungsvertrag kann der Arbeitgeber entsprechende Leasingparameter für seine Mitarbeiter festlegen. Diese sind z. B. die Pflichtversicherungen, die maximale Anzahl der Räder pro Mitarbeiter, Mindest- und Maximalpreis, sowie die zugelassenen Händler. Außerdem befreien wir den Arbeitgeber vom Andienungsrecht der Leasinggesellschaft.

Was ist der Überlassungsvertrag?

Damit der Arbeitnehmer sein persönliches Dienstrad steuerbegünstigt nutzen kann, muss der Arbeitgeber Vertragspartner und somit der Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber schließt dann intern mit seinem Mitarbeiter eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zu dem gewählten Dienstrad. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen für die Dienstrad-Nutzung und vereinbaren u. a. die monatliche Gehaltsumwandlung.

Wichtige Fragen und Antworten zum Laufzeitende bei BIKELEASING

Kann die für ein Fahrrad laufende Nutzungsdauer beendet werden, weil der Mitarbeiter ein neues Fahrrad bestellen möchte?

Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch den Mitarbeiter und eine Rückgabe des Rades während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mitarbeiter ein neues Rad bestellen möchte. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist lediglich durch die Zahlung eines Ablösebetrages möglich, dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Was geschieht nach Ablauf der regulären Nutzungsdauer?

Der Arbeitnehmer wird rechtzeitig benachrichtigt. Er/Sie hat dann eventuell auch die Möglichkeit, dass das Bike nach dem Ablauf der Zeit erworben werden kann (für maximal 18% des UVP). Bei der Rückgabe am Ende der Laufzeit muss das Bike in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, d.h. mit einer Abnutzung des Alters des Rads entsprechend – ohne Schäden, die durch einen Unfall oder unsachgemäße Benutzung entstanden sind. Weitere Informationen findest du direkt bei den FAQs von BIKELEASING.